Seit dem 1. April 2021 hat der Verband DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung*) die Regeln zur Überfallprävention in der Vorschrift 25, §12 Verwahrung von Banknoten für Verkaufsstellen, die mit Bargeld hantieren verschärft.


Die Kennzeichnung zur DGUV Vorschrift 25 §19, erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft

An Ein- und Ausgängen für Kundinnen und Kunden und dort, wo Versicherte Umgang mit Bargeld haben, müssen Hinweise auf vorhandene Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein.


Wir haben folgende Aufkleber in 10 Sprachen übersetzt:


• Bargeld zeitschlossgesichert - Zeitverzögert

• Das Personal hat keinen Zugriff auf Bargeld - Kein Schlüssel in der Filiale

Rufen Sie uns an:

+49 06104 6709271

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