
Seit dem 1. April 2021 hat der Verband DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung*) die Regeln zur Überfallprävention in der Vorschrift 25, §12 Verwahrung von Banknoten für Verkaufsstellen, die mit Bargeld hantieren verschärft.
Die Kennzeichnung zur DGUV Vorschrift 25 §19, erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft
An Ein- und Ausgängen für Kundinnen und Kunden und dort, wo Versicherte Umgang mit Bargeld haben, müssen Hinweise auf vorhandene Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein.
Wir haben folgende Aufkleber in 10 Sprachen übersetzt:
• Bargeld zeitschlossgesichert - Zeitverzögert - Preis 4,50 € Netto ab Lager
• Das Personal hat keinen Zugriff auf Bargeld - Kein Schlüssel in der Filiale - Preis 4,50 € Netto ab Lager
Einzelversand per DIN A4 Umschlag, gegen Aufwandsgebühr von 5,00 €.
Der Hinweis ist gemäß § 19 der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ gut sichtbar an den Eingängen von Kreditinstituten, Spielstätten, Zahlstellen sowie Verkaufsstellen anzubringen, ebenso an allen Arbeitsplätzen, an denen Bargeld ausgegeben bzw. angenommen wird.
Unser Aufkleber ist extrem stark klebend, polymer kalandrierte Vinylfolie weiß glänzend, Abmessung: 114mm x 297mm. Temperaturbeständigkeit: Von -30°C bis +70°C. Der Kleber haftet besonders gut auf rauen und unpolaren Untergründen.

